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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.12.2023

FAQs - Fragen und Antworten zum Radfahren

Vorwort

Auf dieser Seite geht es um das nicht immer ganz einfache Zusammentreffen von Rad- und Auto Fahrenden, Fußgängern sowie mit anderen Straßenbenutzern und Verschmutzern. Zu den verkehrsbedingten Problemen auf den Straßen kommt hinzu, dass der gesunde Menschenverstand oft nicht ausreicht um die verwirrende Rechtslage zu verstehen!

Der Paragraph 1 der StVO besagt, dass sich Verkehrsteilnehmer so zu verhalten haben, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Wenn man sich die Realität auf den Straßen ansieht, dann sprechen die Umstände meistens gegen die Radfahrer: Sie sollen auf Radwegen fahren, die zugeparkt, verdreckt oder in Hoppelwege verwandelt wurden. Des Weiteren müssen sie sich nicht nur gefallen lassen, dass sie von LKWs mit Straßendreck voll gesudelt werden, sondern dass sie auch mal versehentlich "platt" gefahren werden. All das ist "unvermeidbar"...

Hinweis: Die folgenden Fragen und Antworten sollen die Widersprüche aufzeigen und helfen, den Wahnsinn auf unseren Straßen zu erkennen und so zum Nachdenken anregen. Sie sind jedoch nicht als Aufforderung für rechtswidrige Taten zu verstehen! Es ist nicht gewährleistet, dass die zitierten Gesetze und Verordnungen stets auf dem aktuellen Stand entsprechen.

Fragen zur Radwege-Benutzungspflicht

Die Verwaltungsvorschrift Straßenverkehrsordnung regelt einiges zum Thema Radwege.

Am 1.10.1998 wurde die generelle Benutzungspflicht für Radwege aufgehoben (was viele selbsternannte Polizisten unter den Autofahren nicht wissen und ihre Dummheit mit der Hupe ausdrücken).

Wenn die folgenden Voraussetzungen nicht erfüllt sind, dann ist eine Benutzungspflicht rechtlich zweifelhaft: Ein Radweg muss (ohne Gegenverkehr) mindestens 1,5 m Breit sein, an Kreuzungen und verkehrsreichen Einfahren eindeutig und besonders gesichert sein, straßenbegleitend sein, das heißt der Radweg darf nicht irgendwo weit abseits der Straße führen. Benutzungspflichtige Radwege müssen an jeder (!) Kreuzung und Einmündung mit einem blauen Radwegschild gekennzeichnet sein.

Kommentar: Es gilt, die Behörden auf den von ihnen verzapften Schwachsinn aufmerksam zu machen. Ausnahmen von der Benutzungspflicht gelten für Radwege, auf denen Autos parken, sich Baustellen befinden, Schnee und Eis nicht geräumt ist oder sich Laubhaufen und Müllkübel befinden. In diesen Fällen darf zwischen der Benutzung des Radweges und der Fahrbahn gewählt werden.

Ein Beispiel aus der Rechtsprechung: "Wer mit seinem Auto auch nur teilweise (z. B. mit den rechten Rädern) einen Radweg zu parkt, darf abgeschleppt werden."

Kommentar: Schön für die Radler - aber leider kennt die Polizei, bzw. die Kommunale Verkehrs(un)sicherheit dieses Urteil nicht. Parkende Autos verengen nicht nur den Radweg (siehe oben Mindestbreite), sondern stellen auch eine unzumutbare Gefahr für den Radler dar, da eine plötzlich geöffnete Autotür das Todesurteil für einen Radler bedeuten kann.

In der VwV-StVO ist an einer Stelle zum StVO §2 eine Ausnahme von Radweg-Benutzungspflicht beschrieben: "Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite" (eines Radwegs) "beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfasst. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen;"

Wenn ein Fahrzeug zu breit, bzw. unhandlich für den Radweg ist (Trike, Kinderanhänger) und dieser nur mit Mühe befahrbar ist , dann besteht keine Radweg-Benutzungspflicht; der Radweg ist dann unzumutbar (Urteil des OLG Düsseldorf, NZV 1992, 290, 291 und BGH, NZV 1995, 144 und VG Berlin, NZV 2001, 317).

Das Grundsatzurteil zur Radwege-Benutzungspflicht

Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht vom 18.11.2010:
"Eine Radwege-Benutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt."

Dazu kann man in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) folgendes lesen:

StVO §39 Verkehrszeichen
(1) "Angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften dieser Verordnung eigenverantwortlich zu beachten, werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist."

StVO §45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
(9) "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. ... insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. ... Gefahrzeichen dürfen nur dort angebracht werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muß."

Kommentar: Radfahrende wurden damit von höchster Stelle als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer bestätigt. Damit haben auch Radfahrende ein Recht darauf, unbehindert vorwärts zu kommen. Ein Sieg für den umweltfreundlichen Verkehr. Die PS-Wahnsinnigen müssten jetzt öfters den Fuß vom Gas nehmen. In vielen Hinterwäldler-Gemeinden hat sich das Urteil immer noch nicht herum gesprochen: es werden nach wie vor unsinnige Radwege neu ausgeschildert.

Woher stammt die Radwege-Benutzungspflicht?

Antwort: Man kann es kaum glauben, die Radwege-Benutzungspflicht stammt NOCH aus einer schlimmen Zeit der Deutschen Geschichte: Etwa 1936 wurden die ersten Radwege gebaut. Die damaligen Machthaber prisen die Vorzüge der Radwege damit an, dass Auto Fahrende nicht mehr durch Radfahrende am schnellen Fahren gehindert werden. Damit waren sie im Vergleich zu den heutigen Behörden ehrlicher.

Über 70 Jahre lang nichts dazu gelernt

Heute argumentieren sie mit der Sicherheit. Aber mit welcher? Wenn Radfahrende auf Fußwege gezwungen werden, dann hat das nichts mit Sicherheit zu tun! Es ist nur die Sicherheit für Auto Fahrende um weiterhin ungestört rasen zu können - so wie vor 70 Jahren ...

Was bedeutet das blaue runde Schild mit dem weißen Rennrad?

Radfahrer

Mögliche Antworten

a) Strecke für Rennfahrer freihalten!
... fast richtig

b) Vorsicht Baustelle!
Nahe dran, oder kennen Sie einen Radweg, der nicht aufgebaggert ist?

c) Park and Bike Parkplatz für Autofahrer, die ab hier mit dem Rad weiterfahren.
Gut beobachtet!

StVO Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen Zeichen 237 1. Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht). 2. Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen. ...

Kommentar: 'Rad weg von der Straße' - so jedenfalls denken viele Behörden wenn sie das Schild aufstellen.

Radwege sind in der Regel zu geparkt, ein bevorzugter Platz für Baustellen und Mülltonnen, eingeengt durch vorstehende Hecken, voll mit Schlaglöchern, Glasscherben, Pferdemist und ...

Ein Beispiel aus der Rechtsprechung: 'Wenn die Benutzung des Radweges unzumutbar erschwert ist, besteht keine Benutzungspflicht'

Kommentar: Also effektiv nie!? Was Zumutbar ist, das kann nur der Radfahrende selbst entscheiden! Zum Beispiel ist die Benutzung von Radwegen unzumutbar, wenn diese von landwirtschaftliche Fahrzeugen oder Reitern verschmutzt wurden. Gar lebensgefährlich und damit wirklich unzumutbar sind Radwege auf der linken Straßenseite, denn 99% aller Autofahrer rechnen beim Abbiegen oder Einfahren nicht mit Radfahrenden aus der entgegengesetzten Richtung.

Gerichte haben in der Vergangenheit Rennrad fahrenden das Recht abgesprochen beliebig schnell zu fahren. Doch auch Autofahrer haben kein Recht dazu und müssen sich den Radfahrenden anpassen.

Was bedeutet das dreieckige rot-weiße Schild mit dem schwarzen Rennrad?

Kreuzen

Mögliche Antworten

a) Vorsicht, Radviecher!

Ist nicht ganz richtig ..

b) Vorsicht, die Straße ist von Fahrrädern verschmutzt (Mountainbiker-Ausfahrt).

Gut beobachtet, aber leider falsch!

StVO Anlage 1 (zu § 40 Abschnitt 1) Allgemeine Gefahrzeichen (zu § 40 Absatz 6) Zeichen 138 Radverkehr

Kommentar: Vorsicht! ... gefährliche Radfahrende

Was bedeutet das runde rot-weiße Schild mit dem schwarzen Rennrad?

Mögliche Antworten

a) Vorsicht, schlechte Wegstrecke (viele Schlaglöcher). Nicht zu empfehlen für Rennräder.

leider falsch

b) Das Schild zeigt ein Herrenrad, die Benutzung dieser Strecke ist für Männer verboten! Es gibt nicht nur Frauenparkplätzen sondern jetzt endlich auch Frauenradwege.

eine gute Idee, aber leider auch falsch

StVO Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1 Vorschriftzeichen) Abschnitt 6 Verkehrsverbote Zeichen 254: Verbot für den Radverkehr und den Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der eKFV

Kommentar: alles klar ???

Was bedeutet das weiße Zusatzschild mit dem schwarzen Rennrad und dem Wort 'frei'?

Fahrradschild

Mögliche Antworten

a) Rad-freie Strecke - was soviel bedeutet wie 'freie Fahrt für Autofahrer'.

nicht wirklich ...

b) Schild vor einer niedrigen Durchfahrt: Autofahrer müssen 'Rad frei' weiterfahren, das heißt kein Rad auf dem Dach!

leider auch falsch

"Durch das Zusatzzeichen zu dem Zeichen 267 ist die Einfahrt für den Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV zugelassen."

Kommentar: Dieses Zusatzzeichen erlaubt Radfahrenden die Benutzung bestimmter Wege. Das heißt aber nicht, dass evtl. parallel laufende Straßen für Radfahrende nicht erlaubt sind.

Was bedeutet das blaue runde Schild mit Mutter und Kind sowie dem Rennrad darunter?

Geinsamer Fuß- und Radweg

Mögliche Antworten

a) Mütter nehmt eure Kinder an die Hand und schützt sie vor Rennrad fahrenden! (Besonders vor denen, die sich keine Glocke leisten können.)

nicht wirklich ...

b) Vorsicht, Unterführung mit geringer Höhe, Radfahrende müssen absteigen damit sie sich nicht den Kopf anstoßen.

Helm tragen!

c) Frauen und Kinder müssen ab hier zu Fuß weiter gehen.

leider alles falsch

StVO Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1 Vorschriftzeichen) Abschnitt 5 Sonderwege, Zeichen 240: 1. Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht). 2. Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen. ...

... Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen.

Kommentar: Aber Fußgänger dürfen den Radverkehr nicht bewusst behindern, weil es ein Verstoß gegen § 1 StVO wäre.

Beispiele aus der Rechtsprechung: Fußgänger, die einen 'Gemeinsamen Geh- und Radweg' benutzen, brauchen nicht fortwährend nach Radfahrenden, die etwa von hinten herankommen können, Umschau zu halten. Sie dürfen darauf vertrauen, dass Radfahrende rechtzeitig durch Glockenzeichen auf sich aufmerksam machen, um dann aber eine Passage freizugeben. Aber wer als Radfahrender Fußgänger oder langsamere Radfahrende ohne ausreichenden Seitenabstand und Warnzeichen überholt, handelt grob fahrlässig.

Kommentar: Aber wenn ein Radler ein vorschriftsmäßiges Glockenzeichen gegeben hat, dann reagieren Fußgänger wie folgt:
a) 20% gar nicht (sind offensichtlich taub oder haben extrem laute Musik in ihren Ohrenstöpseln),
b) 20% rennen wie die aufgescheuchten Hühner umher, so dass man sich als Radler für das Klingeln entschuldigen muss.
c) 30% können sich nicht entscheiden, wie sie den Weg frei machen sollen. Der links gehende flüchtet nach rechts und der rechts gehende nach links.
d) 10% schauen hilflos, weil der Tretminenleger an der 5 Meter langen Leine im Gebüsch fest hängt,
e) 10% sind entsetzt, weil es der Radler so eilig hat.
f) 10% beschimpfen den klingelnden Radfahrende mit vulgären Ausdrücken.

Kommentar: Gemeinsame Fuß- und Radwege bieten weder für Fußgänger noch für Radfahrende Sicherheit: Man muss als Radfahrende zwangsläufig damit rechnen dass sich Fußgänger nicht an die Verkehrsvorschriften halten. Der Radfahrende ist stets der Dumme wenn es darum geht nach einem Unfall einen Schuldigen zu finden.

Was bedeutet das blaue runde Schild mit Mutter und Kind sowie dem Rennrad daneben?

Geinsamer Fuß- und Radweg

Mögliche Antworten

a) Ist da überhaupt ein Unterschied zum vorher gezeigtem Verkehrszeichen?

Ja - da ist ein Unterschied! Aber 99% aller Fußgänger kennen ihn nicht!

StVO Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1 Vorschriftzeichen) Abschnitt 5 Sonderwege, Zeichen 241: 1. Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht). 2. Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen. ... 4. Die andere Verkehrsart muss auf den Radverkehr Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls muss anderer Fahrzeugverkehr die Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen.

Beispiel aus der Rechtsprechung: Eine durchgezogene Linie zwischen Radweg und Bürgersteig ist als "Mauer" zu betrachten: Sie darf von Radfahrenden nicht überfahren werden. .... Ausweichen auf den Fußgängerstreifen ist in jedem Fall grob verkehrswidrig.

Kommentar: Da auch die Fußgänger das Schild nicht kennen, laufen sie genauso auf dem Fahrradweg - und was dann? Der Radfahrende ist wieder der Dumme.

Was bedeutet das gelbe Schild mit dem schwarzem Rennrad und dem verbogenen Pfeil?

Mögliche Antworten

a) Der Radweg zur Post biegt gleich nach rechts ab.

das könnte richtig sein ...

b) Rennfahrer mit gelbem Trikot müssen rechts abbiegen.

falsch, die würden das Schild eh übersehen

StVO Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2 Richtzeichen) Abschnitt 11 Umleitungsbeschilderung: Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten

StVO § 42 Richtzeichen) (1) Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Ge- oder Verbote enthalten. (2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Richtzeichen nach Anlage 3 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen. ...

Kommentar: Weil Radfahrende so schnell unterwegs sind, könnten sie schon einmal das Abbiegen übersehen. Das Schild findet man meist an Stellen an denen der Zwangs-Radweg die Straßenseite wechselt.

Was bedeutet das weiße Schild mit dem schwarzem Rennrad und den 'auf' und 'ab' Pfeilen?

Gegenverkehr

Mögliche Antworten

a) Vorsicht, die folgende Wegstrecke ist so schlecht, dass das Rad springen oder gar abheben kann.

falsch

b) Achtung Hindernis! Radfahrende müssen ihr Rad darüberheben.

auch falsch

"Zusatzschild zur Einbahnstraße: Das Zusatzzeichen zeigt an, dass Radverkehr in der Gegenrichtung zugelassen ist. Beim Vorbeifahren an einer für den gegenläufigen Radverkehr freigegebenen Einbahnstraße bleibt gegenüber dem ausfahrenden Radfahrer der Grundsatz, dass Vorfahrt hat, wer von rechts kommt (§ 8 Absatz 1 Satz 1) unberührt. Dies gilt auch für den ausfahrenden Radverkehr. Mündet eine Einbahnstraße für den gegenläufig zugelassenen Radverkehr in eine Vorfahrtstraße, steht für den aus der Einbahnstraße ausfahrenden Radverkehr das Zeichen 205."

Kommentar: alles klar ???

Warum halten Auto fahrende beim Überholen von Radfahrenden zu wenig Seitenabstand?

Mögliche Antworten

a) Das Auto ist größer als ihr Verstand ...

oft leider wahr, aber so brutal muss man es doch wirklich nicht sagen!

b) Diese Autofahrer sind auf mindestens einem Auge blind und können deshalb keine Abstände schätzen.

also eine Gefahr für die Allgemeinheit?

c) Wenn der Verkehr fließen soll, dann müssen Radfahrende von der Straße gedrängt werden.

so etwas darf man nicht einmal denken!

d) Sie bremsen nur für Tiere!

nicht einmal das könnten sie ...

StVO §5 (4): "Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern."


Anders ist es z.B. in Frankreich! Die französischen Autofahrer sind nicht nur erheblich rücksichtsvoller gegenüber Radfahrenden, sondern man weißt sie auch mit dem rechts gezeigten Schild auf den Abstand beim Überholen hin.

Muss ein Radfahrender beim Abbiegen die Hand heraus halten?

Mögliche Antworten

a) Ja, damit der nachfolgende Autofahrer sehen kann auf welcher Seite er überholen kann.

fast richtig

b) Nein, es ist ein viel zu hohes Risiko nur mit einer Hand am Lenker zu fahren!

die Frage wohl nicht verstanden?

StVO § 9 Abbiegen: "(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
(2) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen."

StVZO § 67 erlaubt keine Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) am Fahrrad.

Kommentar: Es bleibt nur der ausgestreckte Arm, obwohl der nirgendwo vorgeschrieben ist. Aber mit nur einer Hand am Lenker zu bremsen oder gar abbiegen ist grober Leichtsinn. Doch allein zur eigenen Sicherheit muss der nachfolgende Verkehr die Absicht des Abbiegens klar erkennen. Deshalb ein rechtzeitiges Handzeichen, dann aber wieder beide Hände an den Lenker! Als Radfahrende kann man sich nicht darauf verlassen, dass ein Autofahrer trotz unklarer Verkehrssituation NICHT überholt.
Merke: für die meisten Autofahrer stellen Radfahrende nur ein Hindernis dar, dass man so schnell wie möglich überholen muss.

Was bedeutet das Zusatzschild 'Radfahrer absteigen'?

Radfahrer absteigen

Mögliche Antworten

a) Aufforderung zum Abstieg über den Lenker.

so brutal sind unsere Bürokraten auch wieder nicht

b) Endstation für Radl-Rambos

da helfen keine Schilder

Beispiel aus der Rechtsprechung: ... "hat keinerlei ordnungsrechtliche Bedeutung".

Kommentar: Man findet es trotzdem an Baustellen, steilen Gefällestrecken oder engen Brücken. Das Zeichen soll lediglich Haftungsansprüche ausschließen, falls Radler durch ... Schaden erlitten.

Fazit: Als Radfahrende darf man das Schild getrost ignorieren. Aber Augen auf! Es könnte Gefahr drohen.

Warum werden Radfahrende von einigen Auto Fahrenden als gesetzlos beschimpft?

Antwort:

Sie kennen offensichtlich nicht die Straßenverkehrsordnung.

Ein typisches Beispiel:

Damit Radfahrende nicht in den Abgasen wartender Autos stehen müssen und nicht von abbiegenden Autofahren übersehen zu werden, dürfen sie vorsichtig rechts an wartenden Autos vorbei bis ganz nach vorne an die Haltelinie fahren.

StVO § 5 Überholen: (8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

Das verringert die Gefahr, dass Radfahrer von abbiegenden Fahrzeugführern übersehen werden.

Besonders rechts abbiegende LKWs stellen eine große Gefahrenquelle dar. Leider werden dabei immer wieder Radfahrende "platt" gefahren. Autofahrer, welche diese Regelung nicht kennen beschimpfen die Radfahrende, weil diese angeblich unzulässigerweise rechts überholen. Die Autofahrer ärgern sich wohl mehr über die Tatsache, dass Radfahrende im Verkehrsstau schneller vorwärts kommen. Einige Autofahrer reagieren ihren Stau-Frust ab, indem sie ganz weit nach rechts fahren und so die Radfahrende vorsätzlich behindern. Dabei nehmen sie auch keine Rücksicht auf Radfahrstreifen.

Warum bieten so genannte 'Schutzstreifen' keine wirkliche Sicherheit für Radfahrende?

Seit 2013 gilt die Markierung des Schutzstreifens auf dem Fahrbahnbelag mit dem Fahrradsymbol als verbindlich.

Wer ein Fahrzeug führt, ...
... darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden,
... darf auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr nicht parken.

'... nur bei Bedarf'?

Fakt ist, dass für Auto Fahrende immer ein 'Bedarf' besteht diese Leitlinien zu ignorieren. Des weiteren besitzen viele 'Schutzstreifen' nicht die empfohlene Breite von mindestens 1,85 Meter, besonders wenn sich seitlich dieses 'Schutzstreifens' parkende Autos befinden besteht das Risiko, dass ein unachtsamer Autofahrer die Tür öffnet. Ein Radfahrender wird in voller Fahrt gegen die Tür knallen. Wenn ein Radfahrender an mit nicht ausreichendem Seitenabstand (mindesten 1 Meter) an parkenden Autos vorbei fährt, dann grenzt das an einen Selbstmordversuch.

Warum werden Radfahrende, die schneller als Autofahrer vorwärts kommen als Radl-Rambos beschimpft?

Mögliche Antworten

a) Autofahrer sind schlechte Verlierer. Sie müssen immer öfter erkennen, dass viele PS keine Garantie für schnelles Vorwärts kommen sind.

so hart wollten wir das nicht wissen

b) Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten NUR für Kraftfahrzeuge.

genau!

Es gilt für Radfahrende lediglich die allgemeine Regel, dass niemand schneller fahren darf, als es "der Verkehrssituation angemessen ist"

Beispiele aus der Rechtsprechung:

Bei dichtem Verkehr genügt es, wenn Radfahrende nur 40 cm Seitenabstand zu parkenden Autos einhalten. Kommt es zu einer Kollision mit einer vom Autofahrer geöffneten Autotür, dann trifft den Autofahrer die alleinige Schuld.

Radfahrende, die als erster zu einer engen Stelle der Fahrbahn kommen, haben Vorfahrt. Ein entgegen kommendes Auto muss dann mindestens einen Meter Seitenabstand zu dem Radler halten können. Ist der Abstand wegen des Engpasses nicht möglich, muss der Autofahrer warten.

Warum tragen einige Radfahrende keinen Helm?

Mögliche Antworten

a) Unverständlich - Radfahrende haben weder eine Knautschzone noch einen Airbag!

wem stört das?

b) Wo nichts drin ist, da braucht auch nichts geschützt werden ...

eine fiese Antwort!

Beispiele aus der Rechtsprechung:

Nach einem Unfall sind Radler nicht für ihre eigenen Verletzungen mitverantwortlich, nur weil sie keinen Helm getragen haben. Radfahrende seien nicht gesetzlich verpflichtet, einen Kopfschutz zu tragen. Deshalb könne ihnen der Verzicht auf einen Helm nicht zur Last gelegt werden.

Kommentar: Es muss jeder selbst entscheiden ob er mit oder ohne Helm fahren will. Ein Helm bietet ohnehin keinen Schutz gegenüber rücksichtslosen Autofahrenden. Wer eine Helmpflicht für Radfahrende fordert, der hat einiges nicht verstanden. Heute zwingen sie Radfahrende dazu einen Helme zu tragen, Morgen müssen Fußgänger blinkende Warnleuchten tragen, Übermorgen müssen alle, die sich noch aus dem Haus wagen sich eine Mitschuld anrechnen lassen wenn sie schuldlos in einen Unfall verwickelt werden, denn es ist grundsätzlich auf den Straßen gefährlich ...

Warum fahren einige ihr Fahrrad mit dem Auto spazieren?

Mögliche Antworten

a) Sie testen gerade den CW-Wert ihres Fahrrads (dazu gibt es bestimmt schon eine "App"?).

da fehlt es aber weit ...

b) Haben Sie schon einmal ein Schiff ohne Rettungsboot gesehen?

eine blöde Antwort!

c) So kann man mit dem neuen Fahrrad am besten angeben.

das könnte den Nagel auf den Kopf treffen

d) Damit demonstrieren die Leute ihr krankes Umweltbewusstsein: wenn sie wollten, dann könnten sie mit dem Rad fahren, aber eigentlich wollen sie ja nicht ...

ja, das ist etwas dran

e) Damit können sie sich gegen Drängler verteidigen, bei Bedarf lässt man dem Drängler das Gebilde in die Windschutzscheibe knallen. Oder wie erklärt es sich, weshalb öfters herrenlose Fahrräder auf der Autobahn herumliegen?

nicht wirklich ...

Kommentar: diesen "Fahrrad-spazieren-fahren" Leuten kann man wohl nicht mehr helfen! Echte Radsportler fahren mit ihren Bike und fahren es nicht spazieren! Die haben immer noch nicht verstanden, dass ein Fahrrad ein umweltfreundliches Verkehrsmittel ist, welches man gleich ab der Haustür benutzen kann.

§22 StVO (1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.


Der wahre Grund dafür, dass man sein Rad weder auf dem Dach noch an der Heckklappe transportieren sollte ist der extrem erhöhte Kraftstoffverbrauch. Hierzu der folgende Link: SZ: Wie viel Sprit kostet das Fahrrad auf dem Autodach?.

Warum überholen einige Auto Fahrende kurz vor dem Rechtsabbiegen noch einen Radfahrenden?

Mögliche Antworten

a) Der Auto Fahrende ist stets schneller als der Radler und muss deshalb keine Rücksicht nehmen.

gut beobachtet

b) Wenn der Radfahrende auffährt oder stürzt, dann ist es seine eigene Schuld, denn rechts Überholen ist verboten! Das gilt auch für Radfahrende.

Thema verfehlt!

§5 (4) der StVO fordert, dass der Überholte beim Wiedereinscheren nicht behindert werden darf.

Kommentar: Das gilt auch für überholte Radfahrende. Auffallend ist, dass viele Autofahrer diese Regel ganz offensichtlich nicht kennen. Das schlimmste dabei ist, dass sie sich im Recht fühlen und das nächste Mal wieder Radfahrende gefährden!

Warum verschmutzen Reitende Fuß- und Radwege?

Geinsamer Fuß- und Radweg Reiter

Mögliche Antworten

a) Gegenfrage: Was heißt hier Radweg verschmutzen? Pferdemist ist Biodünger. Die Radfahrende sollen sich doch nicht so anstellen! Die können sich doch den kostenlosen Dünger von den Beinen kratzen und in die Blumentöpfe streuen.

Du bist wohl selbst ein Reiter?

b) Es heißt doch gemeinsamer Fuß- und Radweg. Das Pferd geht doch zu Fuß!

gut beobachtet!

c) Das darf man einem Reiter nicht übel nehmen! Er kennt keine anderen Wege. Wo anders würde er sich verirren.

eine Runde Mitleid

d) Auch Reiter müssen sparen. Sie können sich mit Mühe und Not den Unterhalt für das Pferd leisten und überlassen deshalb das Ausmisten ihrer Ställe der Öffentlichkeit.

die Wahrheit ist hier nicht gefragt!

typische Reiter auf einem Radweg

§1 der Straßenverkehrs-Ordnung
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
StVO §28 Tiere
(2) 2) Wer reitet, Pferde oder Vieh führt oder Vieh treibt, unterliegt sinngemäß den für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen.
StVO §32 Verkehrshindernisse
(1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat sie unverzüglich zu beseitigen und sie bis dahin ausreichend kenntlich zu machen.

Kommentar: Hoffentlich sagt das endlich einer den Pferden! Reiter sind überfordert, denn sie haben Angst vom Pferd zu fallen und sehen deshalb nicht, wenn das Pferd etwas verloren hat. Schon der alte Volksmund wusste es: "Hoch zu Ross sitzen", was im Klartext so viel heißt wie "Ich scheiße auf Euch!" Manche Mitmenschen behaupten, dass ein Reitpferd eine anatomische Besonderheit ist, denn es hat zwei A ..., eins unter dem Schweif und ein zweites auf dem Rücken.

Was unterscheidet Fahrrad von Motorrad fahrenden?

Mögliche Antworten:

Es gibt keinen Unterschied, beide bewegen sich auf zwei Rädern.

Leider falsch.

Radfahrende sind Egoisten, denn sie tun es nur für ihre eigene Gesundheit. Motorrad fahrende tun es als mobile Organspender.

Fast richtig.

Radfahrende sind stolz und zeigen dies mit farbenfroher Kleidung. Motorrad fahrende leiden unter Minderwertigkeitskomplexen und empfinden es als Befriedigung, wenn sie mit möglichst viel Lärm auf sich aufmerksam machen können.

Gut beobachtet!

StVO § 30 (1): Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. ... Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.

Kommentar: Der Dreh am Gasgriff ersetzt die fehlende Potenz ...

Was ist das Allerletzte?

Zum Radfahren nach Helgoland !

Radfahren ist laut StVO §50 auf Helgoland verboten ...

Kommentar: Dieser Paragraph beweißt die sinnlose Regelungswut! Das Verbot ist doch wohl vollkommen überflüssig! Da will doch eh keiner hin, denn es gibt viel schönere Gegenden zum Radfahren!


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